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Franziska Geesdorf
Sodener Straße 6a
14197 Berlin
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Franziska Geesdorf
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Quelle:
https://www.e-recht24.de
I. Allgemeines
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Franzi´s Dogcare Berlin – Franziska Geesdorf, Sodener Straße 6a, 14197 Berlin (im Folgenden auch Betreuer genannt) – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde Franzi´s Dogcare Berlin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme von Franzi´s Dogcare Berlin zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Vertrag wird in Form eines Abonnements abgeschlossen.
III. Abonnement
1. Ein Wechsel zwischen den Abos ist monatlich möglich und muss via E-Mail angemeldet und bestätigt werden.
2. Einmal gekündigte Plätze können nicht freigehalten werden.
3. Ein ausgefallener Tag kann nicht gutgeschrieben oder anderweitig eingesetzt werden.
4. Eine Betreuung des Hundes ist in 44 Wochen im Jahr garantiert. Ein Ausfall von 32 freien Werktagen seitens des Betreuers für Betriebsurlaub, Krankheit o.ä. ist bereits in die Abopreise eingerechnet. Diese werden möglichst frühzeitig angekündigt. Bei akuten Vorfällen kann es zu einer spontanen Absage kommen.
5. Sollte es aus unabsehbaren Gründen zu mehr Ausfalltagen seitens des Betreuers im Kalenderjahr kommen, dann werden diese gesondert erstattet. Eine Erstattung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift oder als Auszahlung.
IV. Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und ist unbefristet. Die Kündigung kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen formlos schriftlich (z.B. via E-Mail) mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen.
2. In Schadensfällen sowie zur Gefahrenabwehr steht es dem Betreuer frei, den Hund mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu betreuen. Die bezahlten Beträge sind in diesen Fällen selbstverständlich anteilig zurück zu zahlen.
V. Vertragsinhalt
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die art- und verhaltensgerechte Betreuung des o.g. Hundes durch den Hundeauslaufservice Franzi´s Dogcare Berlin gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Hundehalters (§611, Absatz 1 und 2 BGB).
2. Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund in der Gruppe im zeitlichen Umfang von zwei bis zweieinhalb Stunden.
3. Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch den Betreuer an dem vereinbarten Ort innerhalb des vereinbarten Zeitraums.
4. Der Auslaufservice wird i.d.R. von Montag bis Freitag angeboten und findet nicht an gesetzlichen Feiertagen statt.
5. Es obliegt dem Betreuer, den Spaziergang kurzfristig abzusagen oder vorzeitig zu beenden, wenn beispielsweise Witterungsbedingungen, Wetterphänomene oder die Gesundheit vom Betreuer und/oder der Hunde gefährdet ist. Es erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.
VI. Haftung
1. Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spazierganges bleibt der Hundehalter Eigentümer/Besitzer im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall sind für die Dauer der Krankheit von der Betreuung ausgeschlossen. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten (insbesondere für Desinfektion und Mitbehandlung).
3. Die Betreuung findet im Freiland in einer Gruppe statt. Hierbei dürfen die Hunde nach Ermessen des Betreuers abgeleint laufen. Der Halter des Hundes erklärt sich mit dieser Form der Haltung einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.
4. Der Betreuer übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freilauf nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Auseinandersetzungen mit anderen Tieren (Haustiere/Wildtiere).
5. Der Betreuer beaufsichtigt den Hund nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte ein Hund dennoch entweichen, wird für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden sowie gesundheitliche Folgen für den Hund (im schlimmsten Falle das Versterben) keine Haftung übernommen.
6. Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
7. Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
8. Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen.
9. Der Betreuer behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.
VII. Verpflichtungen
1. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu sein.
2. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet, den Hund mit einem Chip versehen und registriert zu haben.
3. Sollte ein Hund trotz sorgfältiger Betreuung entweichen, verpflichtet sich der Betreuer, den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Besteht die Notwendigkeit eines sofortigen Tierarztbesuches, im Notfall auch ohne den Eigentümer vorher davon in Kenntnis gesetzt haben zu können, so verpflichtet sich der Hundebesitzer, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. Die Tierarztwahl obliegt dem Betreuer.
5. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Betreuer über alle den Hund betreffenden und sich verändernden Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Allergien, Parasitenbefall und Läufigkeit zu informieren; ebenso über alle Auflagen durch Behörden.
6. Für Schäden, die durch das Umgehen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.
7. Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich der Betreuer, diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.
8. Im Falle eines Betreuungsausfalls durch bspw. Krankheit oder einem defekten Fahrzeug, ist der Betreuer verpflichtet, den Hundehalter umgehend zu informieren. Ein generelles Recht auf Vertretung gibt es nicht. Seitens des Betreuers besteht keine Haftung für etwaige entstehende Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. Das bereits bezahlte Betreuungsentgelt wird bei ausfallender Betreuung gutgeschrieben.
VIII. Absage
Absagen seitens des Hundehalters haben schriftlich oder telefonisch mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung zu erfolgen und bedürfen einer Bestätigung seitens des Betreuers.IX. Zahlungsmodalitäten
1. Die Kosten der Betreuung richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste.
2. Die vereinbarte Vergütung ist jeweils im Voraus spätestens zum zweiten des Monats fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen.
3. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
4. Für Überweisungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Empfänger: Franziska Geesdorf
IBAN: DE07 7601 0085 0807 0458 51 (Postbank Nürnberg)
BIC: PBNKDEFF
X. Datenschutz
Der Hundehalter erklärt sich mit den aktuell gültigen Datenschutzhinweisen einverstanden.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.